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Nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen im Jahre 1895 wurden schon sehr schnell die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten dieses neuen Hilfsmittels erkannt und genutzt. Parallel zum diagnostischen Einsatz, sowohl in der Humanmedizin wie auch in der Veterinärmedizin, wurde die biologische Wirkung der Strahlen erforscht und auch in der Praxis angewendet. So wurde schon 1896 die erste therapeutische Bestrahlung durch Leopold Freund durchgeführt. Erforscht wurde die biologische Strahlenwirkung dabei zuerst an Bakterien und Protozoen.
Der Tierarzt Richard Eberlein setzte 1906 erstmals die Röntgenstrahlen zur Therapie am lebenden Tierpatienten ein. Zuvor wurden die Strahlen nur zur Diagnose und in Tierversuchen genutzt.
Schon bald nach den ersten diagnostischen und therapeutischen Anwendungen von Röntgenstrahlen am Menschen wurden Strahlenschäden, meist akute Hautschäden, sichtbar, die sich später auch in Form von Ulzera, Karzinombildung, Sterilisation, Wachstumshemmung, Blutveränderungen bis hin zur akuten Strahlenkrankheit zeigten. Strahlenschäden, die bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlen am Tier entstanden sind, waren selten.
Die ersten Strahlenschäden am veterinärmedizinischen und medizinischen Personal zeigten sich hauptsächlich in akuten Röntgendermatiden und Haarausfall, sowie in chronischen Ulzerationen, Nageldeformationen, Leukämien und Plattenepithelkarzinomen, die meist tödlich für die betroffenen Menschen endeten.
Zu Beginn des Einsatzes von Röntgenstrahlen, beschäftigten sich Strahlenschutzüberlegungen mit somatischen Schäden. 1927 wurden von Müller qualitative strahlenbedingte erbliche Schäden festgestellt, so dass der Strahlenschutz auch auf die genetische Schädigung ausgeweitet wurde.
Untersuchungen zu chronischen Strahlenschäden ergaben in den USA, dass 1935 die Lebenserwartung von Radiologen um zehn Jahre niedriger war als die der Normalbevölkerung. Bis 1944 konnte zusätzlich bei den Radiologen eine acht mal größere Leukoseinzindenz festgestellt werden. Bedeutende Wissenschaftler und Radiologen verstarben an ihren chronischen Strahlenschäden, auch Tierärzte wie z.B. A. Pommer, E. Becker usw.
Erste Strahlenschutzmaßnahmen waren bis 1945 das Tragen von Schutzkleidung und Schutzschildern, erste Raumgestaltungen und die Weiterentwicklung von Röntgenapparaten und Hilfsmittel, wie beispielsweise Kassettenhalter oder Stative. Genaue Dosismessungen durch neu entwickelte Meßgeräte waren ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Strahlenschutzes.
Aufgrund fortschreitender Kenntnisse und Möglichkeiten kam es zur Gründung von Internationalen Strahlenschutzkommissionen.
Heute sind strahleninduzierte Allgemeinerkrankungen aufgrund der strengen Strahlenschutzgesetze und Richtlinien sowie durchgeführten Kontrollen sehr selten. Vereinzelte lokale Schäden an den Händen und Veränderungen des Blutbildes treten jedoch immer noch auf. Tatsache ist, dass es bis heute immer noch eine sehr große Dunkelziffer von chronisch strahlengeschädigten Personen gibt.
Auch die Fachliteratur berichtet zu Beginn sehr wenig über Strahlenschäden und Strahlenschutz. In veterinärmedizinischen Lehrbüchern über die Klinik verschiedener Tierarten gibt es sehr wenig bzw. ungenaue oder fehlerhafte Beiträge zum Strahlenschutz.
Viele englischsprachige Grundlehrbücher der Röntgendiagnostik beinhalten ein ausführliches Kapitel über den praktischen und technischen Strahlenschutz.
Erst seit den siebziger Jahren wurde das Risiko der Strahlenbelastung bei Röntgenaufnahmen in tierärztlichen Praxen durch Dosimeter bestimmt. Vor 1973 war der Umgang mit Röntgengeräten in der Bundesrepublik Deutschland nicht gesetzlich geregelt.
Die Probleme des Strahlenschutzes stellen sich bei Klein- und Großtieren unterschiedlich dar, da die mechanischen Fixierungsvorrichtungen, die strahlenschutztechnische Arbeitsweise und die technische Röntgenausrüstung individuell ausgewählt werden müssen. Der oberste Grundsatz ist das Minimierungsgebot, das besagt, dass jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden ist. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass die Strahlendosis jeder Person so gering wie möglich gehalten werden muss.
Vergleicht man den Strahlenschutz in Groß Britannien und den Vereinigten Staaten von Amerika mit den deutschen Strahlenschutzempfehlungen und Gesetzen, so muss man feststellen, dass im englischsprachigen Raum wesentlich früher und ausführlicher gehandelt wurde. In einzelnen Bundesstaaten in den USA ist z.B. die Anwesenheit für alle Personen im Kontrollbereich verboten.
In dieser Literaturrecherche, die einen Zeitraum von über einhundert Jahren umfasst, werden die Entwicklung des Strahlenschutzes sowie die fortbestehenden Strahlenschäden verfolgt. Durch den leichtsinnigen Umgang mit Röntgenstrahlen, die mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmbar sind, kam es immer wieder zu Schädigungen des Körpers. Diese Schäden sind bis heute weiter verfolgbar. Sie bleiben jedoch meist unentdeckt bzw. unbekannt, so dass sie nicht in den Statistiken der Berufsgenossenschaften erscheinen. Ziel des Strahlenschutzes ist es, Individuen, deren Nachkommen und die Mehrheit als Ganzes vor schädigenden Strahlenwirkungen zu schützen. Trotz dieses deutlichen Ziels ist vielen Tierärzten der Strahlenschutz ein lästiges, unnötiges und zeitraubendes Hindernis. Dabei ist klar, dass aufgrund der bedeutenden Vorteile eine weitere Nutzung der Strahlung möglich sein sollte, wobei dann eine vertretbare Strahlenexposition unumgänglich ist.
Durch die Verabschiedung der neuen Röntgenverordnung am 18.06.2002 wird dem Strahlenschutz eine noch größere Bedeutung zugesprochen. Durch die Senkung der effektiven Dosis von 15 mSv pro Jahr auf 6 mSv pro Jahr werden die meisten geltenden Schutzvorrichtungen, wie Dosismessung und ärztliche Untersuchungen, für den Kontrollbereich für fast alle Tierarztpraxen bindend. So müssen viele Praxen, die früher aufgrund der relativ geringen Strahlendosis keinen Kontrollbereich hatten, erstmals Strahlenschutzbereiche einrichten. Weiterhin ist ein erweiterter Nachweis der Fachkunde gesetzlich vorgeschrieben. Demnach muss zusätzlich zur Approbation alle fünf Jahre ein Strahlenschutzkurs an einer unabhängigen Institution abgeleistet werden.
Es ist eindeutig, dass durch die Weiterentwicklung des Strahlenschutzes, die Gefahren bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf ein Minimum reduziert werden können.