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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Ursachen für Schadensersatzansprüche gegenüber Tierärzten nach Kaufuntersuchungen beim Pferd - eine Untersuchung von 189 Schadensfällen aus den Jahren 1978 - 2005 (2007)

    Art
    Hochschulschrift
    Autor
    Neuhaus, Laura
    Quelle
    Berlin: Mensch und Buch Verl, 2007 — 118 Seiten
    ISBN: 978-3-86664-373-4
    Verweise
    URL (Volltext): http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000004120
    Kontakt
    Pferdeklinik

    Oertzenweg 19 b
    14163 Berlin
    +49 30 838 62299 / 62300
    pferdeklinik@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Mit dem Ziel, die Hauptfehlerquellen bei der Durchführung einer Kaufuntersuchung von Pferden und deren haftungsrechtliche Folgen aufzudecken, wurden Unterlagen zu 189 Schadensfällen nach tierärztlichen Kaufuntersuchungen von Pferden aus den Jahren 1978-2005 ausgewertet.

    Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung sind:
    Im überwiegenden Anteil wurde die Kaufuntersuchung durch einen Allgemeinpraktiker (80,95 %) und im Rahmen einer Fahrpraxis (84,66 %) durchgeführt. Auch bei eindeutigen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten waren sich die Tierärzte häufig keines Fehlers bewusst und beurteilten die an sie gestellten Ansprüche als nicht berechtigt.

    Die häufig formulierte Annahme, es käme vermehrt zu Reklamationen eines Pferdes, wenn der Verkäufer bei „seinem Hoftierarzt“ die Kaufuntersuchung in Auftrag gibt, konnte nicht bestätigt werden. Verhältnismäßig gingen berechtigte Schadenersatzansprüche zu gleichen Anteilen auf den Verkäufer und den Käufer zurück.

    Im überwiegenden Anteil der Kaufuntersuchungen (75,66 %) war die röntgenologische Untersuchung Bestandteil des Auftrags.

    Laut der untersuchenden Tierärzte wiesen nur 30,16 % der Pferde Beanstandungen bzw. pathologische Befunde auf. Hierbei handelte es sich zu einem großen Teil um Fehleinschätzungen, da sich über die Hälfte (51,85 %) der Ansprüche als berechtigt erwiesen.

    Die größte Rolle (70,69 %) spielten Fehler bei der Anfertigung oder Befundung von Röntgenbildern. In knapp der Hälfte (48,95 %) aller Röntgenuntersuchungen wurden bedeutende Befunde von den Tierärzten übersehen. Hierbei handelte es sich vorrangig um Befunde im Sinne des Podotrochlose-Syndroms (35,48 %) und Befunde im Sinne von Spat (17,20 %). 8,39 % der angefertigten Röntgenbilder wiesen hochgradige Qualitätsmängel auf.

    Zu einem deutlich geringeren Anteil (15,52 %) wurden klinische Befunde im Rahmen der Kaufuntersuchung übersehen. Im Vordergrund standen Befunde am Bewegungsapparat (33,3 %) und Augenerkrankungen (27,78 %).

    Die Aufklärungspflicht wurde in 8,62 % der Gesamtverstöße verletzt. In Einzelfällen wurde die Dokumentationspflicht verletzt oder die Kaufuntersuchung wurde nicht lege artis durchgeführt.

    In knapp der Hälfte (48,15 %) erwiesen sich die Schadenersatzforderungen als unberechtigt. Hauptvorwurf der Anspruchsteller war, Befunde nicht gestellt zu haben. In 26,37 % wurden dem Tierarzt unberechtigt Verstöße gegen die Aufklärungspflicht vorgeworfen.

    Die Ergebnisse dieser Untersuchung widerspiegeln die offensichtlich bestehenden Unsicherheiten der Tierärzte im Zusammenhang mit der Durchführung der tierärztlichen Kaufuntersuchung bzw. der Interpretation und Bewertung von Untersuchungsbefunden.