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Im Rahmen dieser Dissertation wurde eine röntgenologische und klinische Verlaufsuntersuchung der Zehen an einem einheitlichen, qualitativ hochwertigen Pferdematerial unter praxisüblichen Bedingungen durchgeführt. Hierbei handelte es sich um 140 ehemalige Auktionsanwärter des westfälischen Pferdestammbuchs e.V., welche in Zeiträumen von bis zu 6 Jahren nach der Erstuntersuchung einer erneuten klinischen und röntgenologischen Kontrolle unterzogen wurden. Zur Auswertung kam dabei die Aufnahme „Zehe 90°“.
In der Literaturübersicht dieser Arbeit wird ein Überblick über die Röntgenbefunde an der Zehe und damit im Zusammenhang stehende klinische Bilder gegeben.
Alle erhobenen röntgenologischen Befunde wurden in dieser Arbeit dokumentiert, mit den Befunden der Erstuntersuchung verglichen und auf ihre klinische Bedeutung hin überprüft. Es erfolgte eine Klassifizierung gemäß des Röntgenleitfadens.
Ziel der Arbeit war die wissenschaftliche Überprüfung der im Röntgenleitfaden getroffenen prognostischen Einschätzung der klinischen Bedeutung von Befunden.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Obgleich es sich in der Erstuntersuchung um ein lahmfreies und qualitativ hochwertiges, junges Pferdematierial handelte, war mit 56,43% die hohe Anzahl von Pferden, die an der „Zehe 90°“ einen von der Norm abweichenden Befund (d.h. mindestens Röntgenklasse II-III) aufwies, auffallend. Dies verdeutlichst das in Kap. 4 dargestellte Verteilungsmuster der vergebenen Röntgenklassen.
- Von 140 Pferden zeigten 5 Pferde (3,57%) in der Verlaufsuntersuchung eine Lahmheit infolge eines Röntgenbefundes an der Zehe. Bei 4 dieser Pferde war der lahmheitsverursachende Befund oder ein Befund, der sich zu dem lahmheitsverursachenden Befund entwickelt hat, bereits bei der Erstuntersuchung erkennbar gewesen.
- Von 140 Pferden zeigten 4 Pferde (2,86%) in der Erstuntersuchung einen Befund, der sich während des Beobachtungszeitraums negativ veränderte, 2 dieser Pferde zeigten daraufhin in der Verlaufskontrolle eine Lahmheit (s.o).
- 68,57% der untersuchten Pferde wurden in der Verlaufsuntersuchung in die gleiche Röntgenklasse eingestuft, die sie bereits in der Erstuntersuchung erhalten hatten. Während 12,14% der Pferde in der Folgeuntersuchung in eine bessere Röntgenklasse eingestuft wurden, wurde 19,29% der Pferde in der Verlaufskontrolle eine schlechtere Röntgenklasse zugeteilt.
- Während eine Verbesserung der Röntgenklasse überwiegend aus im Beobachtungszeitraum erfolgten gelenkorthopädischen Operationen (Entfernung isolierter Verschattungen) resultierte, war für eine „Verschlechterung“ der Röntgenklasse vor allem das Auftreten neuer Befunde verantwortlich, die in der Erstuntersuchung noch nicht zu erkennen gewesen waren.
- In Bezug auf die Länge des Untersuchungsintervalls war der Anteil der Pferde, der sich in der Röntgenklasse „verschlechterte“ ab einem Beobachtungszeitraum von mehr als 3 Jahren mit steigendem Abstand zwischen beiden Untersuchungen zunehmend.
Auch wenn die Anzahl der erhobenen Einzelbefunde sicherlich zu klein sind, um daraus eine allgemeingültige Aussage ableiten zu können, ist eine Tendenz erkennbar. Dadurch konnten die im Röntgenleitfaden (RöLF) getroffenen Einschätzungen bzgl. der Wahrscheinlichkeit des Auftretens klinischer Befunde bestätigt werden.