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Es wurden sechs Pflanzenkläranlagen von 5 bis 100 EGW zwei Jahre lang jeweils monatlich direkt und saisonal schwerpunktmäßig sowie zusätzlich mittels einer neuen Prüfkörpertechnik untersucht. Die Anlagen besaßen zur Vorklärung entweder Mehrkammerausfaulgruben oder Rottefilter und zur Hauptreinigung entweder Filterbeete mit horizontalem Wasserfluss und unterirdischer Beschickung oder vertikalem Wasserfluss und oberflächlicher Beschickung. Die Ergebnisse wurden anschließend mit denen von standardisierten Rottefiltermodellen und denen von konventionellen Kläranlagen verglichen. Bei der dezentralen sowie der konventionellen Abwasserentsorgung war die Verschleppung von Seuchenerregern mittels toter und lebender Vektoren ein genereller Schwachpunkt. Im Gegensatz zur konstanten Keimzahl des Abwassers großer, kommunaler Kläranlagen mit einer Anzahl an E. coli und Fäkalstreptokokken von im Mittel zwischen log 5 und log 4 KBE/ml befand sich im Zulaufwasser von Pflanzenkläranlagen eine stark schwankende Keimzahl zwischen log 1 und log 5 KBE/ml. Der Median der Keimzahlen in der am meisten beprobten Pflanzenkläranlage ýNord-1ý lag für Fäkal-streptokokken im Zulauf bei 2,3 x log 3 KBE/ml, nach dem Rottefilter bei 9,3 x log 3 KBE/ml, nach dem Schilfbeet bei 9,3 x log 1 KBE/ml und nach der Teichanlage bei 1,8 x log -1 KBE/ml. Die Keimzahlen in der Vorflut wurden durch das einlaufende Wasser aus der Pflanzenkläranlage nicht messbar verändert. Mittels einer neuen Prüfkörpertechnik, die eine Keimauswaschung verhinderte, konnte nachgewiesen werden, dass Salmonella Typhimurium bis zu 14 Monate in Pflanzenkläranlagen überleben kann. Durch Einbringung von Salmonella Typhimurium wurde ein Seuchenfall simuliert. Die Keime durchflossen alle Anlagen und konnten spätestens nach 14 Tagen im Ablauf isoliert werden. Die Erwartung, dass das im Rottefilter anfallende Material entsprechend den Vorgaben des seit 1998 geltenden KrW/AbfG nach der Beschickungsphase hygienisch unbedenklich sein würde, wurde nicht erfüllt. In einer hygienisch-vergleichenden Beurteilung zwischen Rottefilter und Mehrkammerausfaulgrube schnitt erstere schlechter ab. Erstens, weil das dort anfallende Material zu wenig, zu verdichtet und zu feucht war, als dass eine hygienisierende Verrottung stattfinden konnte und es erst nach einer Lagerzeit von bis zu 12 Monaten zu einer deutlichen Keimverminderung kam. Und zweitens, weil während dieser Zeit ein permanentes Reservoir an Krankheitserregern bestand, welches wegen der kurzen Infektionswegen im ländlichen Raum eine besondere Gefährdung sein kann. Die hygienisch vertretbarste Möglichkeit der Verwertung des Rottefilterinhaltes war die Hygienisierung mit mindestens 60 kg/m3 Branntkalk mit anschließender Einarbeitung in ein Feld. Die Mehrkammerausfaulgrube dagegen war praktisch zu handhaben, fast wartungsfrei zu betreiben, betriebsstabil, es fand ein ausreichender Rückhalt von Feststoffen statt und der Grubeninhalt konnte über eine konventionelle Kläranlage entsorgt werden. Sie hatte ein minimales gesundheitliches Risiko infolge der abgeschlossenen Bauweise. Einziger Nachteil war, das Sie nur maximal ein bis zwei Haushalten entsorgen konnte. Ein ausreichend dimensioniertes Schilfbeet (> 2 m2/EGW), welches horizontal durchflossen und unterirdisch beschickt wurde, war sowohl im Sommer als auch im Winter geeignet, im Abwasser enthaltene, hygienisch relevante Mikroorganismen ausreichend zu reduzieren. Bei allen anderen untersuchten Pflanzenkläranlagen wurde eine stabile und deutliche Reinigungsleistung erst durch einen Schönungsteich erreicht