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Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere ist der Tierärzteschaft „stillschweigend“ von der Gesellschaft übertragen worden und lastet heute keineswegs nur auf den KollegInnen des öffentlichen Veterinärwesens, sondern auf dem ganzen Berufsstand. Wie die Musterberufsordnung der BTK zeigt („berufene Schützer der Tiere“), ist die Verantwortung aber nicht nur übertragen, sondern auch angenommen worden, womit die noch zu klärende Frage verbunden ist, was dies für das Selbstverständnis des Berufsstandes mit sich bringt bzw. was Inhalt eines dies definierenden Codex Veterinarius sein müsste. Ein Codex Veterinarius, der lediglich ächtet, was bereits jedem Tierhalter durch das Tierschutzrecht verboten ist, wäre völlig überflüssig und würde der Aufgabe, zu beschreiben, was den Berufsstand der „berufenen Schützer der Tiere“ auszeichnet, nicht gerecht werden. Der Codex, der eine ethische Selbstverpflichtung (oder vielleicht irgendwann einmal eine standespolitische Richtlinie) sein soll, muss in zweierlei Hinsicht über das Gesetz hinausgehen. Einerseits dann, wenn rechtlich nicht regelbare moralische Aspekte betroffen sind, und andererseits dann, wenn das Tierschutzgesetz seinem eigenen Anspruch nicht gerecht wird. Ein zeitgemäßer Codex muss auf möglichst knappem Raum (vgl. Eid des Hippokrates) deutlich aussprechen, was im Hinblick auf Tierschutz unter Tierärzten als „standesunwürdig“ angesehen wird bzw. werden sollte; eine Diskussion „heißer Eisen“ ist also nicht zu vermeiden.