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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Publikationsdatenbank

    Das ethische Mindestmaß beim Tierschutz:
    eine Auswirkung des Staatsziels "ethischer Tierschutz" auf die Legislative (2005)

    Art
    Zeitschriftenartikel / wissenschaftlicher Beitrag
    Autor
    Luy, Jörg
    Quelle
    Berliner und Münchener tierärztliche Wochenschrift : BMTW
    Bandzählung: 118
    Heftzählung: 3/4
    Seiten: 89 – 94
    ISSN: 1439-0299
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Das Tierschutzrechtskonzept „ethischer Tierschutz“ wurde 2002 zum Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland erklärt. Dem Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die Staatszielbestimmung unter anderem in der Absicht erfolgte, ein „ethisches Mindestmaß“ im Tierschutz zu verankern. Dazu wäre eine sowohl EU- als auch verfassungskonforme Aktualisierung der §§ 7 Abs. 3 und 17 Nr. 2 b TierSchG hilfreich, welche die Ausnahmeregelung für Tierversuche vom Verbot der Zufügung „länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden“ aufhebt. Durch diesen Schritt wäre auch die von der Ethik nachdrücklich geforderte einheitliche Belastungsobergrenze für alle Formen der Tiernutzung eingeführt, was einem „ethischen Mindestmaß“ im Tierschutz gleichkäme.