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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Publikationsdatenbank

    Auffällig gewordene Hunde in Berlin im Vergleich zur Hundepopulation:
    Wege zur Reduzierung der Gefährlichkeit von Hunden (2006)

    Art
    Zeitschriftenartikel / wissenschaftlicher Beitrag
    Autoren
    Kuhne, F.
    Struwe, R.
    Quelle
    Berliner und Münchener tierärztliche Wochenschrift : BMTW
    Bandzählung: 119
    Heftzählung: 11/12
    Seiten: 445 – 455
    ISSN: 1439-0299
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004 (GVBl. Nr. 42 vom 9.10.2004, S. 424) wurde erlassen, um Gefahren, die für Mensch und Tier von Hunden ausgehen können, zu verhindern. Im §4 des
    LHundG Berlin werden „gefährliche Hunde“ definiert. Für 10 in der Liste des §4 Abs. 2 genannten Rassen wird eine Gefährlichkeit auf Grund rassespezifischer Merkmale unterstellt.Die Gefährlichkeit einer Rasse ist nicht identisch mit der Gefährlichkeit von Individuen. Gegenstand dieser Studie ist ein mögliches Gefährdungspotenzial
    von Rassen (§4 Abs.2 LHundG Berlin) und nicht die individuelle
    Gefährlichkeit (§4 Abs.1 LHundG Berlin).
    Die Studie beruht auf der Zwischenfallstatistik der Hund-Mensch-Zwischenfälle
    der Jahre 1998 bis 2004 für Berlin.Die Populationsgröße einer Rasse in Berlin
    wurde auf der Grundlage der steuerlich erfassten Hunde in Berlin per 1. Januar
    2005 und der Tierdokumentation von zwei Tierkliniken und vier Tierarztpraxen
    hochgerechnet.Mit dem Chi-Quadrat-Unabhängigkeitstest wurde die Anzahl der
    registrierten Zwischenfälle von zwei statistisch unabhängigen Rassen verglichen.
    Im Jahre 2004 wurden bei einer Gesamthundepopulation von 107.804 steuerlich
    registrierter Hunde 0,9 % durch Zwischenfälle mit Menschen auffällig.Von 1998
    bis 2004 gingen die von Hunden gelisteter Rassen verursachten Hund-Mensch-
    Zwischenfälle um 68 % und die von Hunden nicht gelisteter Rassen verursachten
    Zwischenfälle um 41 % zurück.
    Es wurden die Anteile der auffällig gewordenen Hunde einer Rasse mit der Population
    dieser Rasse verglichen. Die sich daraus ergebenden Wahrscheinlichkeiten
    für Hunde der einzelnen Rassen, auffällig zu werden,wurden mittels Odds Ratio
    verglichen. Dabei erwies sich die Wahrscheinlichkeit auffällig zu werden für
    Hunde der Rassen Schäferhund, Rottweiler, Dobermann, Pitbull Terrier und American
    Staffordshire Terrier, im Jahre 2004 in der Tendenz identisch.
    Es wird die Auffassung begründet, dass eine rasseneutrale Gesetzgebung möglich
    und ausreichend ist. Es werden Anregungen zur Reduzierung der Zwischenfälle
    mit Hunden gegeben, da die meisten Zwischenfälle im häuslichen Bereich auftreten,
    welche bisher nicht von der Zwischenfallstatistik erfasst werden.Deshalb
    sollten auch die Maßnahmen konsequent gefördert werden, die die Kenntnisse
    und Fähigkeiten von Hundehaltern verbessern.