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Versuche an Wirbeltieren dürfen gemäß dem Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Daher ist es Aufgabe der Genehmigungsbehörden zu prüfen, ob jede Möglichkeit genutzt wird, die Belastungen der Tiere auf das unerlässliche Maß zu reduzieren. Dazu sind unter anderem die nach derzeitigem Erkenntnisstand schonendsten Methoden zu berücksichtigen. Der Beitrag zeigt, dass es hinsichtlich Schmerztherapie, Anästhesie, Abbruchkriterien und Tötungsmethoden große Unterschiede für die jeweils betroffenen Versuchstiere gibt. Daher ist die Einbeziehung der genannten Methoden und Kriterien in die Unerlässlichkeits- bzw. ethische Vertretbarkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unabdingbar. Sollte sich trotz der Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Optimierung des Refinements zeigen, dass das Versuchsvorhaben für die Tiere schwer belastend ist, steht seine ethische Vertretbarkeit in Frage.