zum Inhalt springen

Fachbereich Veterinärmedizin


Service-Navigation

    Publikationsdatenbank

    Tierärztliche Grenzkontrollen an deutschen Flughäfen zur Implementierung des Washingtoner Übereinkommens am Beispiel des Flughafens Frankfurt, Main in der Zeit von 1975 - 2002:
    eine Untersuchung der Durchsetzung des Artenschutzübereinkommens und der darauf bezogenen Aufgaben von Tierärzten und Zöllnern am Flughafen Frankfurt /Main (2005)

    Art
    Hochschulschrift
    Autor
    Stahn, Anja S. (WE 11)
    Quelle
    Berlin: Mensch und Buch Verl., 2005 — XIII, 303 Seiten
    ISBN: 3-86664-022-6
    Verweise
    URL (Volltext): http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000001939
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Vollzug des Artenschutzes an deutschen Grenzkontrollstellen. Ziel dieser Dissertation war es, die rechtliche Abgrenzung zwischen den Betätigungsfeldern von Grenzveterinären und Zöllnern an den Grenzkontrollstellen (am Beispiel des Flughafens Frankfurt/Main) aufzuzeigen, verbunden mit einer chronologischen Darstellung der historischen Entwicklung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und dessen Umsetzung. Dabei wurden sowohl die juristischen Grundlagen als auch deren praktische Umsetzung beleuchtet. Ferner sollte überprüft werden, ob die Entwicklung des Luftverkehrs und die damit verbundene Globalisierung im Zusammenhang mit der immer dringlicher werdenden Thematik der Artenkonservierung stehen und welche Aufgaben Tier¬mediziner in diesem Kontext haben. Hierzu wurde die historische Entwicklung des WA chronologisch nachgezeichnet sowie dessen rechtliche Umsetzung in das geltende europäische und deutsche Recht. Es wurden die wichtigsten CITES-Organisationen vorgestellt und die Kriterien zur Auswahl von bedrohten Spezies erläutert. Weiterhin wurde ein kurzer Abriß der deutschen Luftfahrtgeschichte mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Passagierzahlen und Reisezielen gegeben. Den Hauptteil der Arbeit bildete die Betrachtung der Umsetzung des WA in der Praxis. Die Erkenntnisse hierzu stützen sich auf Studien vor Ort, d. h. auf Besuche der Grenzkontroll¬stellen der Zoll- und Veterinärbehörden am Flughafen Frankfurt/Main. Die Vorgehensweise bei der Abferti¬gung von ankommenden Verkehrsmaschinen sowie die Abfertigung lebender Tiere als Luft¬fracht¬gut standen im Mittelpunkt der Untersuchung. In diesem Zusammenhang wurden einzelne Verstöße gegen das Artenschutzgesetz mit den jeweiligen Urteilssprechun¬gen dokumentiert. Ein weiteres Kernstück der Arbeit stellen die im Archiv des Bundesnaturschutzamtes in Bonn-Bad Godesberg gesammelten, bislang in dieser Form nicht veröffentlichten Zahlen zu den legalen und illegalen Importen von geschützten Tieren dar. Diese Daten wurden durch Angaben des ZKA ergänzt. Die Ergebnisse zeigten eine mehr oder weniger zufriedenstellende Situation an den Grenz¬kontrollstellen des Flughafens Frankfurt/Main. Es war nachweisbar, daß sich die Arbeitslast der deutschen Grenzkontrollstellen mit zunehmendem Luft- und Frachtverkehr in den letzten Jahren drastisch erhöht hat. Das vermehrte Flugaufkommen wurde auch im Zusammenhang mit der Konjunkturentwicklung, dem wachsenden Einkommen und der erhöhten Reiselust der Bundesbürger betrachtet. Es konnte nachgewiesen werden, daß Art und Anzahl der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Artenschutzes in einem direkten Zusammenhang mit der Wahl der Reiseziele und der Anzahl der Passagiere stehen. Bis 2001 ist deshalb eine kontinuierliche Zunahme von Artenschutzdelikten zu beobach¬ten. Ausgewählte Fälle wurden tabellarisch dokumentiert. Im Anhang I dieser Arbeit wurden die aktuellen Appendizes I, II und III des WA (nur Tiere) beigefügt, darin sind die in den vorgestellten Fällen erwähnten Tierarten gekennzeichnet. Die meisten der bislang angestrengten Verfahren im Zusammenhang mit Artenschutzverstößen wurden eingestellt oder nur Bußgelder erlas¬sen. Eine detaillierte Aufstellung der Verstöße/Verfahren von 1982-2002 wurde aus BfN-Archivdaten erstellt (vgl. Kapitel 9.4, Tab. 13). Die aktuelle Rechtslage macht zwei Grenzkontrollen bei der Einfuhr von lebenden (artgeschützten) Tieren notwendig. Die tierseuchen- und tierschutzrechtliche Kontrolle durch die Veterinärgrenzstelle und anschließend die zoll- und artenschutzrechtliche Kontrolle. Dies verlängert die Reisezeit von lebenden Tieren und erhöht deren Belastung sowie die Sterblichkeitsrate (vgl. die Aus¬führungen zu DOAs in Kapitel 10.3). In Anhang II dieser Arbeit befindet sich eine kommentierte Liste der relevanten CITES-Doku¬men¬te, die zur Beförderung von artengeschützten Tieren notwendig sind. In Anhang III sind die notwendigen Luftfahrtdokumente aufgeführt. Ein weiteres Ziel der Arbeit war es, nach Alternativen zum deutschen WA-Vollzug zu suchen. Ein Vorbild könnte dabei die Schweiz sein. Dort sind Artenschutzkontrollen bei Tieren ein integraler Teil der Veterinärgrenzkontrollen, sie werden durch Artenschutzkontrollen der Schweizer Pflan¬zen¬¬schutz¬ämter im Bereich Pflanzenschutz ergänzt. Dadurch ist nur noch eine Kontrolle für lebende Tiere an der Grenze nötig, dieser Umstand verkürzt die Reisedauer von lebenden Tieren und wirkt sich somit positiv in Hinblick auf die Tiergesundheit und den Tierschutz aus. Im Rahmen dieser Überlegung wurden die Ausbildungen der deutschen Grenzveterinäre und der im Artenschutz tätigen Zollbeamten vor- und gegenübergestellt, dabei konnten bei der naturwissenschaftlich/medizinischen Ausbildung der Veterinärmediziner Schnittpunkte für den möglichen Vollzug des WA an deutschen Grenzen festgestellt werden. Damit bietet die Gesamtthematik dieser Arbeit interessante Diskussionspunkte für mögliche Reformen im deutschen WA-Vollzug.