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Die Euthanasie in Form der „Gnadentötung“ stellt sich sowohl im Hinblick auf ethische als auch juristische Normen als „vernünftig begründet“ im Sinne des TierSchG dar. Demgegenüber wird aus Sicht der Allgemeinheit die Tötung überzähliger Tiere ebenso wie die Schlachtung mit anschließender Verfütterung heute nicht mehr generell als „vernünftig begründet“ eingestuft. Die Problematik überzähliger Tiere resultiert aus der weitgehenden Eliminierung natürlicher Selektionsmechanismen, während die Ressourcenbegrenztheit, v.a. hinsichtlich des Raums, auch im Zoo bleibt. Die zentrale und für zahlreiche Spezies noch offene Frage lautet daher: Welche im Hinblick auf Gesundheit, Wohlbefinden und Arterhalt unbedenklichen Alternativen bestehen zur Euthanasie überzähliger Tiere? Eine ausgewogene und letztlich öffentliche Diskussion scheint für eine Lösung des Problems unverzichtbar.