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Es besteht Konsens darüber, dass Tiere um ihrer selbst willen geschützt werden müssen. Das resultierende Konzept der „pathozentrischen Ethik“ wird heute in Europa rechtsverbindlich umgesetzt. Anders als Botanische Gärten fallen Zoologische Gärten und Aquarien in den Bereich der pathozentrischen Ethik. Um den pathozentrischen Kern herum gibt es zahlreiche Zusatzargumente, deren Status häufig ungeklärt ist (z.B. Natur- und Artenschutz). Derzeit wird vermutet, dass sich nur bei bewusst-empfindungsfähigen Wesen ein Schutz um ihrer selbst rechtfertigen lässt (und dies auch nur im Hinblick auf ihre Lebensqualität); die restliche Natur und Aspekte wie der Artenschutz lassen sich lediglich indirekt über die Lebensqualität der erstgenannten schützen. Dennoch ist die World Zoo and Aquarium Conservation Strategy (WZACS) allem Anschein nach geeignet, die Haltung nicht domestizierter Tiere ethisch zu rechtfertigen, solange der WAZA Code of Ethics and Animal Welfare dabei Beachtung findet (WAZA = World Association of Zoos and Aquariums).