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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Euthanasie - ethische und rechtliche Aspekte (2005)

    Art
    Vortrag
    Autor
    Luy, Jörg
    Kongress
    Berliner Tierärztliche Gesellschaft
    Berlin, 12.01.2005
    Quelle
    Tierärztliche Umschau
    Bandzählung: 60
    Heftzählung: 12
    Seiten: 694 – 698
    ISSN: 0049-3864
    Verweise
    URL (Volltext): https://bib.vetmed.fu-berlin.de/resources/global/contents/Euthanasie.pdf
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    „Euthanasie“ meint das Bewirken eines guten Sterbens bzw. eine Erleichterung des Sterbens aus der Perspektive des sterbenden Individuums. Der Begriff „Euthanasie“ bezieht sich primär allein auf die Art und Weise der Tötung. Definiert man „Euthanasie“ ferner pragmatisch als ein Töten mit nicht mehr als unvermeidbaren Schmerzen oder Leiden, sind in Deutschland sämtliche Wirbeltier-Tötungen als Euthanasie durchzuführen. Tierärzte dürfen in Absprache mit dem Halter euthanasieren, wenn das Tier nach dem Urteil des Tierarztes nur unter Schmerzen oder Leiden weiterleben kann; Tierärzte müssen euthanasieren, wenn das Tier nach Ihrem Urteil nur unter länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden weiterleben könnte. Die Frage, ob überfüllte Tierheime nicht vermittelte Tiere nach einer gewissen Zeit einschläfern dürfen, um damit Platz für andere zu schaffen, ist derzeit nicht eindeutig zu beantworten. Anders als bei Affen, Hunden und Katzen stellt bei Wild- und Nutztieren der anschließende Verzehr einen juristischen Rechtfertigungsgrund für ihre Tötung dar. Die ungewöhnliche deutsche Tierschutzrechtslage, die einen „Schutz des Lebens“ einschließt und das Töten von Wirbeltieren „ohne vernünftigen Grund“ zum Straftatbestand erhebt, findet ihre ethische Erklärung primär in der indirekten Tierschutzethik Immanuel Kants, die bei der moralischen Zulässigkeit von Tiertötungen zwischen traditionell Lebensmittel liefernden und einigen anderen Tieren differenziert, sowie in der biozentrischen Ethik Albert Schweitzers, die gleichermaßen eine „Ehrfurcht vor dem Leben“ von Tieren und Pflanzen einfordert.