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Für die ethisch vertretbare Massentiertötung im Seuchenfall sind fünf notwendige Bedingungen zu erfüllen:
1. Die Tötung und Beseitigung infizierter Herden ist insofern sinnvoll, als im konkreten Fall weder Therapie noch Schlachtung/Verzehr Optionen darstellen.
2. Es wurde in angemessenem Umfang zu angemessenen Zeitpunkten geimpft (gilt nur unter der Voraussetzung, dass ein geeigneter Impfstoff für den konkreten Fall vorhanden ist).
3. Die Tötung bleibt beschränkt auf „infizierte“ Herden (keine „verdächtigen“ oder „empfänglichen“; keine „Marktentlastung“).
4. Die Durchführung der Massentiertötung erfolgt als Euthanasie (d.h. angst- und schmerzfrei).
5. Die Tötung jeder einzelnen Herde genügt dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, d.h. sie stellt 1) eine erforderliche Maßnahme dar, bei der 2) der Schaden für den Tierhalter und der Nutzen für die Allgemeinheit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.