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Mit dem 1. Januar 2005 ist in Österreich das erste bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Zu seiner Entwicklung wurden neben den Tierschutzvorschriften der österreichischen Bundesländer auch entsprechende Rechtsvorschriften anderer europäischer Staaten, bspw. Deutschlands, hinzugezogen. Beim Vergleich mit dem Tierschutzrecht in Deutschland fallen zuerst die weit reichenden Übereinstimmungen auf; beim Blick auf die wenigen, jedoch teils nicht unerheblichen Unterschiede schneidet das österreichische Tierschutzrecht cum grano salis zeitgemäßer und tierfreundlicher als das deutsche ab.