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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Publikationsdatenbank

    Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren:
    Anwendungsbeispiele und Ausnahmen (2023)

    Art
    Zeitschriftenartikel / wissenschaftlicher Beitrag
    Autoren
    Thöne-Reineke, Christa (WE 11)
    Althaus, Jürgen
    Reinhold, Petra
    Wiegard, Mechthild (WE 11)
    Quelle
    Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle : Fleischhygiene, Tierschutz, Tiergesundheit, Tierarzneimittel
    Bandzählung: 30
    Heftzählung: 2
    Seiten: 72 – 76
    ISSN: 0945-3296
    Verweise
    URL (Volltext): https://www.amtstierarzt.de/zeitschrift-amtstieraerztlicher-dienst/1836-atd-2-die-erlaubnis-nach-11-tierschutzgesetz-zur-zucht-haltung-und-verwendung-von-versuchstieren
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Eine behördliche Erlaubnispflicht für die Haltung, Zucht und Verwendung von Tieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist nur in ausgewählten Nutzungszusammenhängen erforderlich. Hierzu zählen unter anderem die Haltung von Tieren im Zoo und im Zirkus, die Zurschaustellung von Tieren
    und der Handel mit ihnen, das Verbringen und Vermitteln von Tieren aus dem Ausland gegen eine Gegenleistung sowie die Ausbildung von Hunden, das Betreiben von Fahr- und Reitgeschäften und auch die Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren. Mit dem Genehmigungsvorbehalt geht auch
    die behördliche Überwachungspflicht einher. Für den Bereich der Versuchstierhaltung gibt es in der Tierschutz-Versuchstierverordnung
    detaillierte Bestimmungen, die darüber hinaus auch einige Ausnahmeoptionen bezüglich der Vorschriften zur Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren regeln. Letzteres erscheint für den Bereich der Lebenswissenschaften, wie veterinär- und agrarwissenschaftliche Ausbildung, sowie
    für Studien an Haustieren, landwirtschaftlichen Nutztieren oder Wildtieren von besonderer Bedeutung.