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Fachbereich Veterinärmedizin


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    Publikationsdatenbank

    Die Prüfung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen in Deutschland (2022)

    Art
    Vortrag
    Autor
    Thöne-Reineke, Christa (WE 11)
    Kongress
    11. Leipziger Tierärztekongress
    Leipzig, 07. – 09.07.2022
    Quelle
    Proceedings zum 11. Leipziger Tierärztekongress, 07. – 09. Juli 2022 : Tagungsband 1 — Dr. Reiko Rackwitz, Prof. Dr. Uwe Truyen (Hrsg.)
    Leipzig: Universität Leipzig, 2022. Leipziger Blaue Hefte : LBH — S. 525
    Verweise
    URL (Volltext): https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-760159
    Kontakt
    Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 61146
    tierschutz@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Viele tierethische Positionen stimmen darin überein, dass Tiere - als leidensfähige Wesen - um ihrer selbst willen moralisch berücksichtigt werden müssen und dies Konsequenzen für das eigene Handeln hat. Das ist in die EU-Richtlinie 2010/63 und die Tierschutzgesetzgebung eingeflossen,
    daraus folgt, dass jeder Wissenschaftler im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Tierversuchen die ethische Vertretbarkeit des beabsichtigten Versuchs darlegen muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere der Nachweis, dass es keine Alternativmethode gibt. Ferner muss
    die Unerlässlichkeit des Tierversuchs wissenschaftlich begründet dargelegt und dieser einem zulässigen Zweck zugeordnet werden. Bei der Planung von Studien müssen vorab statistische Methoden zur Fallzahlplanung angewendet werden, um die Zahl der eingesetzten Tiere und ihre Belastung auf das unerlässliche Maß zu reduzieren und gleichzeitig valide Daten zu generieren. Die Tierhaltung und medizinische Versorgung der Tiere müssen sichergestellt sein. Letztlich muss der zu erwartende Erkenntnisgewinn in Relation zur Belastung der Tiere ethisch vertretbar sein oder kann gegebenenfalls sogar als ethisch geboten angesehen werden. Dies legt der Wissenschaftler im Tierversuchsantrag dar, der dann vom Tierschutzbeauftragten und ggf. von der Ethikkommission der jeweiligen Institution geprüft wird. Anschließend wird dieser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der zuständigen Genehmigungsbehörde und der §15-Kommission, an der Ethiker und Tierschutzorganisationen aktiv beteiligt sind, auf Genehmigungsfähigkeit geprüft. Es handelt sich also um ein mehrstufiges Prüfverfahren, in dem die Genehmigungsbehörde das abschließende Votum fällt.
    Es ist zu berücksichtigen, dass sich ethische Konzepte und Einstellungen der Gesellschaft im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist ein hohes Maß an Transparenz erforderlich, um die Zustimmung der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten.