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Weil Deutschland seit 2008 frei ist von terrestrischer Tollwut, wird die Tollwutimpfung in der neuen Leitlinie zur Impfung von Kleintieren nicht mehr als Core-Impfung geführt. In seltenen Fällen sind in der Vergangenheit unter Missachtung der einschlägigen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen Tollwutvirus-infizierte Hunde illegal nach Deutschland eingeführt worden. Praktizierende Tierärzte* müssen bei Hunden mit unklarem klinischen Bild und vorberichtlichen Hinweisen auf eine entsprechende Einfuhr daher immer auch an die Möglichkeit einer Tollwutinfektion denken. Aus Sicht der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) rechtfertigen diese seltenen Einzelfälle die Aufrechterhaltung des Core-Status dieser Impfkomponente
jedoch nicht. Es sei aber daran erinnert, dass geimpfte Hunde nach einem potenziellen Kontakt mit einem seuchenverdächtigen oder -kranken Tier behördlich bessergestellt sind. Auch müssen Hunde, Katzen und Frettchen, die in die EU eingeführt werden oder innerhalb der EU verbracht werden sollen, nach wie vor über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.