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Mit der Umsetzung der EU-Verordnung (VO) 2019/6 in nationales Recht ist mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ein Novum geschaffen worden, da die tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen worden sind und nun ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz geschaffen worden ist.
Leider ist das TAMG nicht ohne Hinzunahme der VO (EU) 2019/6 verständlich, da sehr häufig auf die Artikel dieser Verordnung verwiesen wird. Dies erschwert nach Ansicht des Autors das systematische Lernen der tierarzneimittelrechtlichen Bestimmungen.
In diesem Vortrag soll auf die Neurungen bezüglich der Rahmenbedingungen von Antibiotika eingegangen werden. „Artikel“ beziehen sich immer auf die EU-Verordnung, das TAMG ist in Paragraphen unterteilt.