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Fachbereich Veterinärmedizin


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    (Gewaltfreie) Kommunikation im amtlichen Tierschutz (2021)

    Art
    Vortrag
    Autor
    Jensen, K. C. (WE 16)
    Kongress
    Tagung der DVG-Fachgruppe Didaktik & Kommunikation
    Online, 20. – 21.09.2021
    Quelle
    Tagung der Fachgruppe Didaktik und Kommunikation — DVG-Fachgruppe Didaktik und Kommunikation (Hrsg.)
    Gießen: Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG)e.V., 2021 — S. 25–26
    ISBN: 978-3-86345-604-7
    Verweise
    URL (Volltext): https://www.dvg.net/fileadmin/Bilder/DVG/PDF/Tagungsband_Didaktik_2021.pdf
    Kontakt
    Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie

    Königsweg 67
    14163 Berlin
    +49 30 838 56034
    epi@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Die Gewaltfreie Kommunikation (GFK) ist eine Klärungshilfe oder ein Kommunikationskonzept mit dem Ziel eine empathische Verbindung zwischen Menschen herzustellen. Sie findet Anwendung in Bildungseinrichtungen, Unternehmen, im Rahmen von Therapien, aber auch bei politischen Konflikten. In der GFK wird davon ausgegangen, dass alle Menschen die gleichen Bedürfnisse haben, für deren Erfüllung verschiedene Strategien in Frage kommen. Weiter ist eine Grundannahme, dass Menschen gerne zur Erfüllung der Bedürfnisse anderer Wesen beitragen, wenn ihnen dabei eigene unerfüllte Bedürfnisse nicht im Wege stehen. Amtliche Tierärzt:innen sind mit der Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes beauftragt (vgl. § 15, Abs. 2, TierSchG). Dabei haben Veterinärbehörden dazu bestimmte Befugnisse, wie etwa das Betreten von Grundstücken und die Anordnung von Maßnahmen bis hin zur Fortnahme und Euthanasie von Tieren oder einem Haltungsverbot (§ 16 und 16a, TierSchG). Diese Maßnahmen sind zwar notwendig, um dem Tierschutz Sorge zu tragen, greifen aber gleichzeitig in die Privatsphäre und die Selbstbestimmtheit von Menschen ein. Weiterhin sind amtliche Tierärzt:innen verpflichtet, bei Verstößen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren einzuleiten. Unterstützende Maßnahmen wie Schulungen, das Vermitteln von Hilfsangeboten oder Mediationen sind – im Gegensatz zur Arbeit in der Erziehungshilfe – nicht vorgesehen. Die Kontrollen, die im amtlichen Tierschutz durchgeführt werden, erfolgen in der Regel – insbesondere bei privaten Tierhaltungen anlassbezogen und unangekündigt. Durch den „Überraschungseffekt“, die Tatsache, dass sie durch Dritte angezeigt wurden, und das Betreten der eigenen Wohnung durch das Kontrollpersonal sind die Tierhalter:innen oftmals wütend, ängstlich, gestresst und/ oder überfordert. Mit Hilfe von GFK können diese Situationen entspannt werden. Ausgehend von der Grundhaltung der GFK liegen bei Menschen, die die Bedürfnisse ihrer Tiere nicht erfüllen, Gründe vor, warum sie dies nicht tun. Diese Gründe können sein: körperliche, geistige oder emotionale Einschränkungen, Unwissenheit, Überforderung und/ oder finanzielle Probleme. Das Anordnen von Maßnahmen, wie es im amtlichen Tierschutz vorgesehen ist, kann diese Gründe verschärfen und die Abwehrhaltung der Tierhalter:innen verstärken. Kann hingegen eine empathische Verbindung zu den Tierhalter:innen aufgebaut und die Gründe für das Verhalten der Tierhalter:innen geklärt werden, ist es möglich, dass gemeinsam Strategien entwickelt werden, die zur Erfüllung der Bedürfnisse von Tierhalter:in und Tier beitragen. Im Rahmen des Vortrags werden Situationen reflektiert, in denen der amtliche Tierarzt in Konflikte mit Tierhalter:innen gerät. Beispiele zur situationsgerechten Anwendung von Methoden der GfK werden vorgestellt und diskutiert.