zum Inhalt springen

Fachbereich Veterinärmedizin


Service-Navigation

    Publikationsdatenbank

    Listeria monocytogenes bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs:
    ein relevantes Problem im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes? (2021)

    Art
    Poster
    Autoren
    Wartha, S.
    Kaiser, P.
    Kremnitz, S.
    Gutmann, B.
    Endres, M.
    Zettl, K.
    Wenning, M.
    Rampp, A.
    Messelhäuser, U.
    Alter, T. (WE 8)
    Kongress
    9. Bayerischer Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
    online, 22. – 24.09.2021
    Quelle
    9. Bayerischer Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst : Online-Kongress — LGL - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Hrsg.)
    online, 2021 — S. Poster-17
    Verweise
    URL (Volltext): https://eventclass.org/contxt_oegd2021/online-program/session?s=Poster
    Kontakt
    Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene

    Königsweg 69
    14163 Berlin
    +49 30 838 62551 / 52790
    lebensmittelhygiene@vetmed.fu-berlin.de / fleischhygiene@vetmed.fu-berlin.de

    Abstract / Zusammenfassung

    Einleitung
    Bei Listeria (L.) monocytogenes handelt es sich um ein potentiell humanpathogenes, grampositives Bakterium in Stäbchenform. In der amtlichen Überwachung liegt der Focus, bezogen auf die Bakteriengruppe Listeria, bisher auf Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen. Betriebe, die mit Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs (FNAO = Food of Non-animal Origin) umgehen, werden in wesentlich geringerem Umfang hinsichtlich des Vorkommens von L. monocytogenes kontrolliert, da bisher davon ausgegangen wurde, dass FNAO bei lebensmittelbedingten Erkrankungsfällen keine wesentliche Rolle spielen.
    Allerdings zeigte sich inzwischen, dass auch mit L. monocytogenes kontaminierte FNAO das Potential haben größere Ausbruchsgeschehen auszulösen. Als Beispiel wird hier auf ein europaweites Ausbruchsgeschehen im Zeitraum 2015 – 2018 verwiesen, das vermutlich auf tiefgefrorenen Mais zurückzuführen war. Dem Ausbruch wurden bis Juni 2018 47 Erkrankungsfälle, davon neun mit tödlichem Ausgang zugeordnet. Spätestens seit diesem Ausbruchsgeschehen ist klar, dass auch FNAO, die zum Rohverzehr bestimmt sind oder für den Rohverzehr genutzt werden, ein vergleichbar hohes Risiko bergen wie verzehrfertige Lebensmittel tierischen Ursprungs. Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das LGL beauftragt, ein Konzept für die praxistaugliche amtliche Überwachung von Betrieben, die verzehrfertige Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs herstellen, hinsichtlich eines potentiellen L. monocytogenes-Risikos zu erarbeiten. Das LGL hat zu diesem Zweck ein entsprechendes Kontrollprogramm aufgelegt.

    Zielsetzung
    Ziel des Kontrollprogramms war eine Statuserhebung, ob und in welchem Umfang L. monocytogenes in der pflanzlichen Primärproduktion und in weiterverarbeitenden Betrieben vorkommt und inwieweit Maßnahmen durch die Lebensmittelhersteller ergriffen werden.

    Methoden und Ergebnisse
    Insgesamt wurden bayernweit 37 Betriebe kontrolliert, aufgeteilt auf die Kategorien „Erzeuger von Obst“, „Erzeuger von Gemüse und Verarbeitung“ und „Hersteller Rohkost“. Bisher wurden 163 Tupfer und 61 Schwämme von Flächen, Bedarfsgegenständen und der Betriebsumgebung, 57 Lebensmittel- und 111 Wasserproben entnommen, aus denen 36 Listeria spp. isoliert und weiter charakterisiert wurden. In sieben Proben konnte L. monocytogenes nachgewiesen werden, sechs davon in Umgebungsproben und eine in Waschwasser einer Salatwaschanlage. Die Isolate wurden biochemisch, massenspektrometrisch (MALDI-TOF) und molekularbiologisch bestätigt. Des Weiteren ist eine Differenzierung der Isolate mittels Next-Generation-Sequencing (NGS) vorgesehen.

    Schlussfolgerung
    Abschließend lässt sich feststellen, dass Listeria spp. in Betrieben, die pflanzliche Lebensmittel erzeugen und weiterverarbeiten eine Relevanz darstellen. Dies kann, insbesondere bei mangelhafter Betriebs- und Prozesshygiene, eine Gefahr im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes darstellen.