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Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2014 für Formaldehyd einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 0,37 mg/m³ bzw. 0,3 ml/m³ mit einem Überschreitungsfaktor 2 (I) für die Spitzenbegrenzung verabschiedet und wurde in die TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 900) aufgenommen (1).
Diese Neueinstufung welche am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, trifft auch auf veterinär- und humananatomische Institute zu. Im Rahmen der Fixierung/Konservierung und während des anatomischen Praktikums spielen verschiedene Faktoren zur Einhaltung der AGW von Formaldehyd eine maßgebliche Rolle. Neben den technischen (z.B. Temperatur im Präpariersaal) und baulichen Maßnahmen (abgestimmtes Zu- und Abluftsystem) spielen die organisatorischen Maßnahmen eine entscheidende und bedeutende Rolle.
Durch die Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen z.B. bei der Fixierung von Körperspendern in Form von Protokollierung der Mengenangaben, Prüfung der Fixiermittel auf Bedarf, Bestimmung einer minimal benötigten Menge an Formaldehyd pro kg Körpergewebe sowie die Reduktion der Formaldehydkonzentration in Körperspendern und ein abgestimmtes Kursmanagement (u.a. Präparatepflege, Reinigungs- und Lagerungsanpassung) können einen hohen Beitrag zur Einhaltung der AGW von Formaldehyd leisten bzw. diese neben technischen und baulichen Maßnahmen mit unterstützen.
Auch ein abgestimmtes Arbeitsschutzprogramm u.a. in Form von persönlicher Schutzausrüstung im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sollten dabei berücksichtigt werden um sich umfassend bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu schützen.
(1) Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900). BArbBI. (2006) Nr. 1, S. 41-55; zul. Geänd. GMBI. (2015) Nr. 7, S. 139-140