Fell-, Haut- und Federverschmutzungen stellen eine bedeutsame Quelle für mikrobiologische Kontaminationen von Fleisch mit Zoonoseerregern dar und können eine Gefahr für die menschlichen Gesundheit bedeuten. Aus den genannten Gründen wird auch der Verschmutzungsgrad von Schlachttieren in den allgemeinen rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelhygiene berücksichtigt.