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Nachdem es fast zur Mode geworden war, die Sinnhaftigkeit des Deutschen Lebensmittelbuches sowie die Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in Frage zu stelten, ließ das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dieses Instrument zur Festschreibung der allgemeinen Verkehrsauffassung durch ein neutrales Gutachtergremium bewerten. Der Projektendbericht „Evaluierung des Deutschen Lebensmittelbuchs (DLMB) und der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK)" empfahl „die Fortführung des DLMB/der DLMBK unter Umsetzung organisatorischer Optimierungspotenzlale ...". Auf Grund der Studie kam es am 14. Januar 2016 im Deutschen Bundestag (18. Wahlperiode/149. Sitzung/TOP 5) zu einer Ausprache mit anschließender Beschlussfassung zur Reformierung von DLMB und DLMBK (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18149.pdf). Auch wenn die Empfehlung einer Weiterführung von DLMB/DLMBK zu begrüßen ist, können die Debattenbeiträge nicht unkommentiert bleiben. Insbesondere die Ausführungen mehrerer Abgeordneter zum Schutz vor Irreführung und die dafür gewählten Beispiele bedürfen einiger Anmerkungen aus Sachverständigensicht.