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Gemäß EU-Verordnung 2991/94 sowie Butter-VO vom 16.12.1988 darf zur Herstellung von Butter insbesondere mildgesäuerter Butter zusätzlich Milchsäure (E 270) bzw. Milchsäurekonzenzrat eingesetzt werden.
Der Zusatz von Milchsäure bzw. Milchsäurekonzentrat zu mildgesäuerter Butter läßt sich über dünnschichtchromatographischen Nachweis von Milchsäurepolymeren führen.
In Sauerrahm- und Süßrahmbutter lassen sich Milchsäurepolymere nicht nachweisen , so daß sich eine sichere Unterscheidung möglich ist.