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Die gegebene rechtliche Spezifizierung von Risikomaterialien im Hinblick auf die Minimierung des humanen TSE-Expositionsrisikos erfolgte in direkter Übertragung der Ergebnisse der Risikoanalyse ohne Berücksichtigung analytischer Möglichkeiten. Eine Kontrolle auf Freiheit von SRM im Endprodukt, so wünschenswert diese Im Hinblick auf die gegebenen vielfältigen Lücken im Wissensstand um die Übertragung der BSE auf den Menschen erscheinen mag, ist damit analytisch nicht realisierbar. Dagegen besteht derzeit die Möglichkeit, ZNSbasierte SRM im Endprodukt zu erfassen, jedoch ohne die geforderte Differenzierung hinsichtlich Tierart, Alter und Herkunft. Damit ist jedoch eine Beurteilung gemäß bestehender SRM-Verbote nicht gegeben. Als Beurteilungsgrundlage können derzeit gemeinschaftliche und nationale Kennzeichnungsvorschriften bzw. Fixierungen gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung herangezogen werden. Zudem können positive Befunde als Grundlage für entsprechende amtliche Kontrollen im Herkunftsbetrieb herangezogen werden.