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Durch spezielle männliche Geschlechtshormone (Pheromone) kommt es zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen des Schweinefleisches, die nach aktuellem Fleischbeschaurecht zur Genussuntauglichkeit führen (?Stinkefleisch?).
Um dies zu verhindern, werden traditionell männliche Ferkel vor der Geschlechtsreife chirurgisch kastriert.
Nach geltendem Tierschutzrecht darf der Landwirt selbst diesen schmerzhaften Eingriff ohne Betäubung an unter 8 Tage alten Ferkeln durchführen. So werden allein in Deutschland jedes Jahr ungefähr 25 Mio. Ferkel kastriert. Im Sinne des Tierschutzes sind daher dringend Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration gefragt.