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Mit der Verordnung [EU) Nr. 1169 vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) haben sich neue Aspekte für die Deklaration zusammengefügter Stückware ergeben. Insbesondere stellt sich die Frage, wie die entsprechenden Vorschriften des Anhangs VI Teil A Nr. 7 mit den Vorgaben der Ziffern 2.19 und 2.341.6 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse einerseits sowie den Vorschlägen der DLG-Arbeitsgruppe Kochschinken andererseits zur Deckung gebracht werden können.