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Im Zuge der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 01. März 2010 verweist der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen für Zoos und Tiergehege auf ein notwendiges schriftliches Programm zur tierärztlichen Vorbeugung, Behandlung und Ernährung von Tieren in betreffenden Einrichtungen. Hiervon betroffen sind alle Greifvogelhaltungen, unabhängig davon, ob sie kommerziell oder privat betrieben werden. Als Folge der Novellierung ist also eine tierärztliche Bestandsbetreuung aller Greifvogelhaltungen zwingend notwendig. Nachfolgend werden kurz die gesetzlichen Grundlagen vorgestellt und Empfehlungen für eine tierärztliche Bestandsbetreuung von Greifvogelhaltungen gegeben. Hierbei erfolgt zunächst eine Risikobewertung der verschiedenen Greifvogelhaltungen (Beizvögel, Ausstellungen, Zuchtbestände, Wildvogelrehabilitationen), an denen sich das tierärztliche Programm orientieren sollte. Dem schließen sich Erläuterungen zu anamnestischen Erhebungen, Arbeitsabläufen, Futter, Quarantäne, Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten sowie zu weiteren prophylaktischen Maßnahmen an. Da auch die Haltung und damit die Größe sowie Ausstattung und Einrichtung von Volieren eine wichtige Voraussetzung für die Vogelgesundheit und somit für eine artgemäße und tierschutzgerechte Unterbringung und Betreuung ist, werden auch diesbezügliche Aspekte aufgeführt. Damit ist der Tierarzt in der Lage, diese zukünftig zu bewerten und die Ergebnisse in die Bestandsbetreuung einfließen zu lassen.